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REACH und CLP

Kunststoffverarbeiter müssen selbstverständlich die Regeln der REACH- und der CLP-Verordnung einhalten.

Dienstleistung:

Mit meiner Erfahrung als Chemieingenieur in der Kunststoff-Industrie und als Sachverständiger für polymere Formmassen setze ich im Auftrag meiner Klienten diese Regeln im Unternehmen um.

Meine wichtigsten Leistungen sind:

  • EG-Sicherheitsdatenblätter nach Art. 31 der REACH-VO erstellen
  • Beratung bei Importen aus Nicht-EU-Ländern von Stoffen u. Gemischen sowie von Erzeugnissen mit SVHC-Stoffen
  • Unterstützung zum Stoffsicherheitsbericht nach Art. 37 Abs. 4 der REACH-VO
  • Beschränkungen identifizieren, Stichworte: Anhang XVII REACH, PAK, RoHS, GADSL, Stockholmer Konvention
  • neue Einkaufsbedingungen sowie Verfahrens-, Arbeitsplatz- und Betriebsanweisungen entwickeln