Die Europäische Trinkwasser-Richtlinie 2020/2184 und ihre Umsetzungsakte sind am 23.04.2024 im Amtsblatt der EU-Kommission veröffentlicht worden. Die neuen EU weiten Regelungen treten am 31.12.2026 in Kraft. Produkte, die bis zum Inkrafttreten nach nationalem Recht zertifiziert sind, dürfen noch bis 31.12.2032 verwendet werden.
Die Verordnung verbietet es, Erzeugnisse aus Regenwäldern wie Holz oder Palmöl ohne Sorgfaltserklärung in Verkehr zu bringen. Die Kunststoff verarbeitenden Industrie setzt z. B. Stearate als sogenannte Innenschmierung in Formmassen ein, die aus Palmöl gewonnen sein können. Allerdings sind unsere hiesigen Betriebe keine „Marktteilnehmer“, englisch „Operators“, im Sinne der Verordnung. Diese nämlich haben sehr weitreichende Pflichten bezüglich der Ursprungserklärung des Palmöls mittels Geolokalisierung.
Schon seit Oktober 2023 haben alle Kunststoffverarbeiter und ihre Spediteure die Pflicht, Emissionen von Kunststoffgranulat unter einer Korngröße von 5 Millimeter zu überwachen. Ich empfehle hierfür, den Umweltaspekt „Granulat Emissionen“ im Rahmen des eigenen Umweltmanagement-Systems nach ISO 14001 einzuführen.
In seinem Urteil vom 23.11.2022 hat der Europäische Gerichtshof die Einstufung von Titandioxid als Carcinogen Kategorie 2 für nichtig erklärt.
Dagegen haben die Europäische Kommission und Frankreich im Februar 2023 Rechtsmittel eingelegt. Die Einstufung bleibt somit weiter in Kraft.
Derzeit laufen die Vorbereitungen, europaweit ca. 10.500 PFAS etwa ab 2026/2027 zu verbieten. Wenn die EU-Kommission und die ECHA die Pläne so umsetzen, wie befürchtet, droht ein industrieller Stillstand in Europa. Denn zu den PFAS gehören auch alle Fluorpolymere, die zum Beispiel für das Wärmemanagement von Elektroantrieben benötigt werden. Das Thema Elektromobilität können wir dann in Europa ad acta legen. Denn auch die Verwendung importierter Fluorpolymere wäre verboten. Die Begründung für das geplante Verbot: PFAS reichern sich in der Umwelt an. Leider machen PFAS-Emissionen aus Fernost oder aus Nordamerika nicht an der EU-Grenze halt. Fazit: Wir verbieten PFAS in Europa, schaden damit uns allen und ändern an den Umweltgefahren null Komma null.
In seinem Urteil vom 23.11.2022 hat der Europäische Gerichtshof die Einstufung von Titandioxid als Carcinogen Kategorie 2 für nichtig erklärt.
„Die Kommission hat einen offensichtlichen Fehler bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit und der Anerkennung der Studie begangen, auf der die Einstufung beruhte, und hat gegen das Kriterium verstoßen, wonach sich diese Einstufung nur auf einen Stoff mit der intrinsischen Eigenschaft, Krebs zu erzeugen, beziehen darf.“
Seit Anfang Oktober 2022 gilt für Recycling-Kunststoffe mit Lebensmittelkontakt die Verordnung (EU) Nr. 2022/1616, die die bisherige Regelung (EG) Nr. 282/2008 ablöst. Es bleibt dabei, dass die EU-Kommission neue Recycling-Technologien bei Kunststoffen abschließend positiv bewerten muss. Eine ähnlich Regelung suchen wir bei Altpapier übrigens vergebens.
Die toxikologischen Bewertungen zur Genotoxizität von Styrol-Monomer sind noch immer nicht abgeschlossen. „Genotoxisch“ heißt vereinfacht, dass der betreffende Stoff unsere DNA beschädigen kann. Bei positiver Bestätigung könnte der Migrationsgrenzwert des Monomers in Lebensmittelbedarfsgegenständen auf 0,00015 mg/kg Lebensmittel gesenkt werden, was eine extreme Herausforderung für alle PS-Verarbeiter wäre.
Die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 soll innerhalb der nächsten ungefähr drei Jahre komplett überarbeitet sein. Derzeit laufen die entsprechen „Konsultationen“ auf europäischer Ebene. Für bestimmte „gefährliche“ Polymere könnte die Registrierungspflicht kommen, die Lieferkettenkommunikation soll mit Hilfe verbesserter Sicherheitsdatenblätter optimiert werden und die Kapitel über Zulassung und Beschränkung sollen reformiert werden. Weitere Änderungen nicht ausgeschlossen. In Sachen Chemikalienrecht bleibt es also spannend. Hoffentlich kann die europäische Industrie die vielen neuen Regeln auch fristgerecht umsetzen. Das wird schwierig; denn dafür braucht es Fachpersonal, das fehlt.
Mit der Verordnung (EU) Nr. 2020/878 wurde der Anhang II der REACH-Verordnung geändert. Bis spätestens Dezember 2022 müssen alle Sicherheitsdatenblätter für Stoffe und Gemische dieser neuen Norm entsprechen.