EuGH erklärt die Einstufung von Titandioxid für nichtig

In seinem Urteil vom 23.11.2022 hat der Europäische Gerichtshof die Einstufung von Titandioxid als Carcinogen Kategorie 2 für nichtig erklärt.
„Die Kommission hat einen offensichtlichen Fehler bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit und der Anerkennung der Studie begangen, auf der die Einstufung beruhte, und hat gegen das Kriterium verstoßen, wonach sich diese Einstufung nur auf einen Stoff mit der intrinsischen Eigenschaft, Krebs zu erzeugen, beziehen darf.“

Lebensmittelbedarfsgegenstände aus Recycling-Kunststoff

Seit Anfang Oktober 2022 gilt für Recycling-Kunststoffe mit Lebensmittelkontakt die Verordnung (EU) Nr. 2022/1616, die die bisherige Regelung (EG) Nr. 282/2008 ablöst. Es bleibt dabei, dass die EU-Kommission neue Recycling-Technologien bei Kunststoffen abschließend positiv bewerten muss. Eine ähnlich Regelung suchen wir bei Altpapier übrigens vergebens.

Genotoxizität von Styrol-Monomer

Die toxikologischen Bewertungen zur Genotoxizität von Styrol-Monomer sind noch immer nicht abgeschlossen. „Genotoxisch“ heißt vereinfacht, dass der betreffende Stoff unsere DNA beschädigen kann. Bei positiver Bestätigung könnte der Migrationsgrenzwert des Monomers in Lebensmittelbedarfsgegenständen auf 0,00015 mg/kg Lebensmittel gesenkt werden, was eine extreme Herausforderung für alle PS-Verarbeiter wäre.

REACH-Revision

Die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 soll innerhalb der nächsten ungefähr drei Jahre komplett überarbeitet sein. Derzeit laufen die entsprechen „Konsultationen“ auf europäischer Ebene. Für bestimmte „gefährliche“ Polymere könnte die Registrierungspflicht kommen, die Lieferkettenkommunikation soll mit Hilfe verbesserter Sicherheitsdatenblätter optimiert werden und die Kapitel über Zulassung und Beschränkung sollen reformiert werden. Weitere Änderungen nicht ausgeschlossen. In Sachen Chemikalienrecht bleibt es also spannend. Hoffentlich kann die europäische Industrie die vielen neuen Regeln auch fristgerecht umsetzen. Das wird schwierig; denn dafür braucht es Fachpersonal, das fehlt.

Neue Migrationsprüfungen von Mehrwegartikeln

Mit der 15. Änderungsverordnung (EU) Nr. 2020/1245 wurde die Verordnung Kunststoffe und Lebensmittelkontakt (EU) Nr. 10/2011 gravierend geändert. Mehrwegbedarfsgegenstände, wie zum Beispiel Mehrweg-Coffee-To-Go-Becher, müssen in drei aufeinanderfolgenden Prüfungen beweisen, dass die Migrationswerte sinken. Tun sie es nicht, ist das Produkt durchgefallen, selbst, wenn keine Grenzwerte überschritten wurden. Das Material darf bei mehrfacher Verwendung nicht immer mehr Schadstoffe abgeben. Das ist logisch.

SVHC Roadmap 2020 abgeschlossen

Die Chemieagentur ECHA gab am 10. Februar bekannt, dass jetzt alle bekannten Kandidatenstoffe (engl. Substances of Very High Concern SVHC) identifiziert und auf der Kandidatenstoffliste genannt sind. Damit ist die sogenannte SVHC Roadmap 2020 als erledigt anzusehen. Wir müssen allerdings auch zukünftig, wenn auch seltener, damit rechnen, dass auf Grund neuerer REACH-Registrierungen Stoffe mit entsprechendem toxikologischen Potential zu SVHC ernannt werden.

Aktuelles

EuGH erklärt die Einstufung von Titandioxid für nichtig

6. Februar 2023
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Genotoxizität von Styrol-Monomer

6. Februar 2023
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© Hans-Georg Hock, Dipl.-Ing. (TU) KunststoffManagement

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