Die Grenzüberschreitende Abfallverbringung nach Verordnung (EG) Nr. 1013/2006
Schon seit dem 01.01.2021 gelten neue Regeln für die Grenzüberschreitende Abfallverbringung nach Verordnung (EG) Nr. 1013/2006. Kunststoffabfälle auf der Grünen Liste sind seither EU intern mit EU3011 (früher B3010) codiert. Die Verbringung in Nicht-EU-Staaten, wie die Schweiz und nach Großbritannien, wird jetzt schwieriger, weil nur so gut wie störstofffreie Mischungen aus PP, PE und PET ohne Notifizierung erlaubt sind – neuer Code B3011.