EuGH erklärt die Einstufung von Titandioxid für nichtig

In seinem Urteil vom 23.11.2022 hat der Europäische Gerichtshof die Einstufung von Titandioxid als Carcinogen Kategorie 2 für nichtig erklärt.
„Die Kommission hat einen offensichtlichen Fehler bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit und der Anerkennung der Studie begangen, auf der die Einstufung beruhte, und hat gegen das Kriterium verstoßen, wonach sich diese Einstufung nur auf einen Stoff mit der intrinsischen Eigenschaft, Krebs zu erzeugen, beziehen darf.“

Aktuelles

EuGH erklärt die Einstufung von Titandioxid für nichtig

6. Februar 2023
In seinem Urteil vom 23.11.2022 hat der Europäische Gerichtshof die Einstufung von Titandioxid als Carcinogen Kategorie 2 für n...

Lebensmittelbedarfsgegenstände aus Recycling-Kunststoff

6. Februar 2023
Seit Anfang Oktober 2022 gilt für Recycling-Kunststoffe mit Lebensmittelkontakt die Verordnung (EU) Nr. 2022/1616, die die bish...

Genotoxizität von Styrol-Monomer

6. Februar 2023
Die toxikologischen Bewertungen zur Genotoxizität von Styrol-Monomer sind noch immer nicht abgeschlossen. „Genotoxisch“ heißt v...

© Hans-Georg Hock, Dipl.-Ing. (TU) KunststoffManagement

powered by ONE AND O