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Europäische Entwaldungsverordnung EUDR Nr. 2023/1115

Die Verordnung verbietet es, Erzeugnisse aus Regenwäldern wie Holz oder Palmöl ohne Sorgfaltserklärung in Verkehr zu bringen. Die Kunststoff verarbeitenden Industrie setzt z. B. Stearate als sogenannte Innenschmierung in Formmassen ein, die aus Palmöl gewonnen sein können. Allerdings sind unsere hiesigen Betriebe keine „Marktteilnehmer“, englisch „Operators“, im Sinne der Verordnung. Diese nämlich haben sehr weitreichende Pflichten bezüglich der Ursprungserklärung des Palmöls mittels Geolokalisierung.