REACH-Revision

Die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 soll innerhalb der nächsten ungefähr drei Jahre komplett überarbeitet sein. Derzeit laufen die entsprechen „Konsultationen“ auf europäischer Ebene. Für bestimmte „gefährliche“ Polymere könnte die Registrierungspflicht kommen, die Lieferkettenkommunikation soll mit Hilfe verbesserter Sicherheitsdatenblätter optimiert werden und die Kapitel über Zulassung und Beschränkung sollen reformiert werden. Weitere Änderungen nicht ausgeschlossen. In Sachen Chemikalienrecht bleibt es also spannend. Hoffentlich kann die europäische Industrie die vielen neuen Regeln auch fristgerecht umsetzen. Das wird schwierig; denn dafür braucht es Fachpersonal, das fehlt.

Aktuelles

EuGH erklärt die Einstufung von Titandioxid für nichtig

6. Februar 2023
In seinem Urteil vom 23.11.2022 hat der Europäische Gerichtshof die Einstufung von Titandioxid als Carcinogen Kategorie 2 für n...

Lebensmittelbedarfsgegenstände aus Recycling-Kunststoff

6. Februar 2023
Seit Anfang Oktober 2022 gilt für Recycling-Kunststoffe mit Lebensmittelkontakt die Verordnung (EU) Nr. 2022/1616, die die bish...

Genotoxizität von Styrol-Monomer

6. Februar 2023
Die toxikologischen Bewertungen zur Genotoxizität von Styrol-Monomer sind noch immer nicht abgeschlossen. „Genotoxisch“ heißt v...

© Hans-Georg Hock, Dipl.-Ing. (TU) KunststoffManagement

powered by ONE AND O