EuGH erklärt die Einstufung von Titandioxid für nichtig, Einspruch eingelegt.
In seinem Urteil vom 23.11.2022 hat der Europäische Gerichtshof die Einstufung von Titandioxid als Carcinogen Kategorie 2 für nichtig erklärt.
Dagegen haben die Europäische Kommission und Frankreich im Februar 2023 Rechtsmittel eingelegt. Die Einstufung bleibt somit weiter in Kraft.