Material Compliance
Jeder Kunststoffverarbeiter sieht sich mit einer Fülle von Regeln zur Produktsicherheit konfrontiert.
In der ersten Stufe bestätigt er die Konformität nach der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und erhält die Sicherheitsdatenblätter seiner Rohstoffe, für die die CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 maßgebend ist.
In der zweiten Stufe verpflichten die Kunden den Kunststoffverarbeiter noch zusätzlich Konformitätsdokumente auf Grund weiterer Regeln auszustellen, z. B. zum Food Contact oder zu Kundenstandards.
Dienstleistung:
Mit meiner Erfahrung als Sachverständiger für Material Compliance in der Kunststoff-Industrie erstelle ich im Auftrag meiner Klienten die wesentlichen Konformitätsdokumente, z. B.
- eine Declaration of Compliance nach Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 – Kunststoffe mit Lebensmittelkontakt.
- Meldungen an die bisherigen nationalen Giftnotrufzentralen der 27 EU-Staaten und
- ab 2021 sogenannte „Poison Centre Notifications“ nach Anhang VIII der CLP-Verordnung zentral an die Chemieagentur ECHA.