Material Compliance

Jeder Kunststoffverarbeiter sieht sich mit einer Fülle von Regeln zur Produktsicherheit konfrontiert.

In der ersten Stufe bestätigt er die Konformität nach der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und erhält die Sicherheitsdatenblätter seiner Rohstoffe, für die die CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 maßgebend ist.

In der zweiten Stufe verpflichten die Kunden den Kunststoffverarbeiter noch zusätzlich Konformitätsdokumente auf Grund weiterer Regeln auszustellen, z. B. zum Food Contact oder zu Kundenstandards.

Dienstleistung:

Mit meiner Erfahrung als Sachverständiger für Material Compliance in der Kunststoff-Industrie erstelle ich im Auftrag meiner Klienten die wesentlichen Konformitätsdokumente, z. B.

  • eine Declaration of Compliance nach Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 – Kunststoffe mit Lebensmittelkontakt.
  • Meldungen an die bisherigen nationalen Giftnotrufzentralen der 27 EU-Staaten und
  • ab 2021 sogenannte „Poison Centre Notifications“ nach Anhang VIII der CLP-Verordnung zentral an die Chemieagentur ECHA.

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© Hans-Georg Hock, Dipl.-Ing. (TU) KunststoffManagement

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