REACH und CLP

Kunststoffverarbeiter müssen selbstverständlich die Regeln der REACH- und der CLP-Verordnung einhalten.

Dienstleistung:

Mit meiner Erfahrung als Chemieingenieur in der Kunststoff-Industrie und als Sachverständiger für polymere Formmassen setze ich im Auftrag meiner Klienten diese Regeln im Unternehmen um.

Meine wichtigsten Leistungen sind:

  • EG-Sicherheitsdatenblätter nach Art. 31 der REACH-VO erstellen
  • Beratung bei Importen aus Nicht-EU-Ländern von Stoffen u. Gemischen sowie von Erzeugnissen mit SVHC-Stoffen
  • Unterstützung zum Stoffsicherheitsbericht nach Art. 37 Abs. 4 der REACH-VO
  • Beschränkungen identifizieren, Stichworte: Anhang XVII REACH, PAK, RoHS, GADSL, Stockholmer Konvention
  • neue Einkaufsbedingungen sowie Verfahrens-, Arbeitsplatz- und Betriebsanweisungen entwickeln

Aktuelles

EuGH erklärt die Einstufung von Titandioxid für nichtig

6. Februar 2023
In seinem Urteil vom 23.11.2022 hat der Europäische Gerichtshof die Einstufung von Titandioxid als Carcinogen Kategorie 2 für n...

Lebensmittelbedarfsgegenstände aus Recycling-Kunststoff

6. Februar 2023
Seit Anfang Oktober 2022 gilt für Recycling-Kunststoffe mit Lebensmittelkontakt die Verordnung (EU) Nr. 2022/1616, die die bish...

Genotoxizität von Styrol-Monomer

6. Februar 2023
Die toxikologischen Bewertungen zur Genotoxizität von Styrol-Monomer sind noch immer nicht abgeschlossen. „Genotoxisch“ heißt v...

© Hans-Georg Hock, Dipl.-Ing. (TU) KunststoffManagement

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