Kunststoffverarbeiter müssen selbstverständlich die Regeln der REACH- und der CLP-Verordnung einhalten.
Dienstleistung:
Mit meiner Erfahrung als Chemieingenieur in der Kunststoff-Industrie und als Sachverständiger für polymere Formmassen setze ich im Auftrag meiner Klienten diese Regeln im Unternehmen um.
Meine wichtigsten Leistungen sind:
EG-Sicherheitsdatenblätter nach Art. 31 der REACH-VO erstellen
Beratung bei Importen aus Nicht-EU-Ländern von Stoffen u. Gemischen sowie von Erzeugnissen mit SVHC-Stoffen
Unterstützung zum Stoffsicherheitsbericht nach Art. 37 Abs. 4 der REACH-VO
Beschränkungen identifizieren, Stichworte: Anhang XVII REACH, PAK, RoHS, GADSL, Stockholmer Konvention
neue Einkaufsbedingungen sowie Verfahrens-, Arbeitsplatz- und Betriebsanweisungen entwickeln