Neue Migrationsprüfungen von Mehrwegartikeln
Mit der 15. Änderungsverordnung (EU) Nr. 2020/1245 wurde die Verordnung Kunststoffe und Lebensmittelkontakt (EU) Nr. 10/2011 gravierend geändert. Mehrwegbedarfsgegenstände, wie zum Beispiel Mehrweg-Coffee-To-Go-Becher, müssen in drei aufeinanderfolgenden Prüfungen beweisen, dass die Migrationswerte sinken. Tun sie es nicht, ist das Produkt durchgefallen, selbst, wenn keine Grenzwerte überschritten wurden. Das Material darf bei mehrfacher Verwendung nicht immer mehr Schadstoffe abgeben. Das ist logisch.